W 1

SeminarService zum Beamtenversorgungsrecht
Aus der Praxis für die Praxis: für Mitarbeiter/innen von Behörden und sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes; auch für Personalräte und andere Interessierte geeignet. Termine für das Jahr 2021 und Orte >>>www.die-oeffentliche-verwaltung.de


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Die Besoldung der 2,1 Mio. Beamtinnen und Beamte ist im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt. Auf dieser Website informieren wir mit unserem Besoldungslexikon von A bis Z über die wichtigsten Regelungen des Besoldungsrechts, beispielsweise "W  1".


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